In den letzten Jahren ist zu verzeichnen, dass die HIV-Erstdiagnosen in Deutschland leicht rückläufig sind. Die Infektionen mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen, steigen jedoch an. Zur Eindämmung der Verbreitung von STI sind neben Sex mit Kondom bzw. Femidom, auch niedrigschwellige Möglichkeiten zum Testen wichtig.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht seit einigen Jahren Plakatkampagnen zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Auf ihnen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Kondome zu benutzen, um das Risiko, sich mit einer STI anzustecken, zu mindern bzw. bei Symptomen, die auf eine STI hinweisen, einen Arzt bzw. Ärztin aufzusuchen. (https://www.bzga.de/infomaterialien/hivsti-praevention/ liebesleben-kampagne/liebesleben-plakate/)
Bei Symptomen gibt es für die Ärzt*innen eine eindeutige Indikation für einen Test und die Krankenkassen übernehmen die Kosten. In aufgeklärten Ärzt*innen-Praxen ist es üblich, eine ausführliche Sexualanamnese zu erstellen. Aus den Ergebnissen, wie z.B. sexuelle Praktiken und Anzahl der Sexpartner*innen, wird die*der behandelnde Ärzt*in ein angemessenes Screening bestimmter STI feststellen, um auch asymptomatische STI erkennen und behandeln zu können. Auch in diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen die anfallenden Kosten.
Viele STI verursachen keine oder kaum Symptome, so dass es an einer Indikation fehlt und die Krankenkassen eine Kostenübernahme ablehnen können. Selbiges gilt für Routinetests für Menschen mit mehreren Sexpartner*innen im Jahr und ohne Symptome. Wenn die Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen, trägt sie der/die Patient*in selbst.
Empfehlungen, wer sich und wie oft auf STI untersuchen lassen sollte, veröffentlicht die Deutsche STI Gesellschaft (https://dstig.de/images/DSTIG-Flyer/ Leitfaden/sti%20leitfaden_2.auflage_2014.pdf; https://www.aidshilfe.de/shop/infomappe-furberatung-aidshilfen).
Anonyme HIV-Labortests bzw. Screenings auf weitere STI bieten die Beratungsstellen für Aids und STI der Gesundheitsämter hauptsächlich für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) und Sexarbeiter*innen an.
Die COVID-19 Pandemie zeigte jedoch hier die Schwachstelle dieses Systems. Durch die Bindung sämtlichen Personals der örtlichen Gesundheitsämter zur Pandemiebekämpfung, wurden die Testmöglichkeiten für STI über Monate komplett und ersatzlos eingestellt.
Viele Aidshilfen bzw. Checkpoints in Deutschland (www.aidshilfe.de/adressen) bieten zwar ebenfalls anonyme HIV-Tests bzw. Tests auf weitere STI an, können den Bedarf jedoch nicht decken.
Somit blieb Menschen, die sich auf STI testen lassen wollten, nur die Möglichkeit eines ärztlichen oder Labortests. Diese Tests sind nicht anonym und werden in den geschilderten Konstellationen von den Krankenkassen nicht übernommen, sodass sich Menschen möglicherweise nicht testen lassen, aus Furcht vor den Kosten.
Daher fordern wir, dass allen Menschen in Deutschland, neben den eventuell vorhandenen Angeboten der Gesundheitsämter, jährlich mindestens ein von den Krankenkassen (sowohl GKV als auch PKV) übernommenes Screening auf sexuell übertragbare Infektionen zur Verfügung stehen muss.