CSD-Woche vom 10. bis 17. Juli 2010

Aktuell:

29.01.2010 18:39

Lesben und Schwule in die Verfassung

Wir begrüßen die von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachten parlamentarischen Initiativen zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität. Die von den drei Fraktionen geforderte Grundgesetzänderung zum Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender ist eine der Hauptforderungen des LSVD; ein Anliegen das inzwischen von weiten Teilen der Gesellschaft getragen wird.

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22.10.2009 12:58

Durchbruch bei Gleichstellung von Lebenspartnern

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 veröffentlicht, wonach die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren muss wie hinterbliebenen Ehegatten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften.

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Durchbruch bei Gleichstellung von Lebenspartnern

22.10.2009 12:58 (0 Kommentare)

Bundesverfassungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - veröffentlicht. Danach muss die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen Ehegatten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland" (LSVD):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zur Begründung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, so das Gericht, sei der Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ausreichend. Der besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine Ungleichbehandlung nur in engen Grenzen möglich.

Die Gleichbehandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.

Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Der LSVD hat deshalb umgehend die Verhandlungskommission von CDU und FDP gebeten, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass die Koalition das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abbauen wird.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!

Das Urteil (1 BvR 1164/07)

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