CSD-Woche vom 07. bis 14. Juli 2012

Aktuell:

15.09.2011 12:25

Pressemitteilung vom 14.09.2012

*_"Hinter dem Horizont geht' s weiter..." -- CSD Leipzig legt Motto für 2012 fest_* Auf der heutigen Sitzung des CSD Orgateams stand das Motto für den CSD 2012 auf der Tagesordnung. Nach 3 erfolgreichen Jahren unter dem Motto "Homophobie ist heilbar..." war es Zeit für einen neuen, prägnanten Leitspruch. Nach einer Ausschreibung lagen dem Orgateam 16 Motti vor und nach kurzer und intensiver Diskussion stand die Entscheidung fest. Mit großer Mehrheit entschied sich das CSD Team für: */_"Hinter dem Horizont geht's weiter..." _/* als neue Devise für 2012.

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08.07.2011 16:06

Pressemitteilung vom 04.07.2011

CSD Leipzig fordert: „Gender- und Sexualpädagogik muss eine größere Beachtung in der Hochschul- und Bildungspolitik zugewiesen werden!“ Nach einem fulminanten Start in den Christopher-Street-Day in Leipzig am vergangenen Samstag in der Frauenkultur, wird das vielfältige Veranstaltungsprogramm fortgesetzt. Dabei macht der CSD Leipzig deutlich, dass für die Leipziger Community die politische Botschaft und die selbstbewusst vorgetragenen Forderungen im Fokus stehen. Homophobie und Hass gegenüber Schwulen, Lesben und Transgender sind immer noch gesellschaftliche Realität

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Durchbruch bei Gleichstellung von Lebenspartnern

22.10.2009 12:58 (Kommentare: 0)

Bundesverfassungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - veröffentlicht. Danach muss die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen Ehegatten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland" (LSVD):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zur Begründung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, so das Gericht, sei der Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ausreichend. Der besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine Ungleichbehandlung nur in engen Grenzen möglich.

Die Gleichbehandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.

Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Der LSVD hat deshalb umgehend die Verhandlungskommission von CDU und FDP gebeten, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass die Koalition das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abbauen wird.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!

Das Urteil (1 BvR 1164/07)

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