CSD-Woche vom 07. bis 14. Juli 2012

Aktuell:

15.09.2011 12:25

Pressemitteilung vom 14.09.2012

*_"Hinter dem Horizont geht' s weiter..." -- CSD Leipzig legt Motto für 2012 fest_* Auf der heutigen Sitzung des CSD Orgateams stand das Motto für den CSD 2012 auf der Tagesordnung. Nach 3 erfolgreichen Jahren unter dem Motto "Homophobie ist heilbar..." war es Zeit für einen neuen, prägnanten Leitspruch. Nach einer Ausschreibung lagen dem Orgateam 16 Motti vor und nach kurzer und intensiver Diskussion stand die Entscheidung fest. Mit großer Mehrheit entschied sich das CSD Team für: */_"Hinter dem Horizont geht's weiter..." _/* als neue Devise für 2012.

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08.07.2011 16:06

Pressemitteilung vom 04.07.2011

CSD Leipzig fordert: „Gender- und Sexualpädagogik muss eine größere Beachtung in der Hochschul- und Bildungspolitik zugewiesen werden!“ Nach einem fulminanten Start in den Christopher-Street-Day in Leipzig am vergangenen Samstag in der Frauenkultur, wird das vielfältige Veranstaltungsprogramm fortgesetzt. Dabei macht der CSD Leipzig deutlich, dass für die Leipziger Community die politische Botschaft und die selbstbewusst vorgetragenen Forderungen im Fokus stehen. Homophobie und Hass gegenüber Schwulen, Lesben und Transgender sind immer noch gesellschaftliche Realität

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Lesben und Schwule in die Verfassung

29.01.2010 18:39 (Kommentare: 0)

Gesetzentwürfe fordern Ergänzung des Gleichheitsartikels

Im Bundestag findet heute die 1. Lesung der Gesetzentwürfe der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ statt. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachten parlamentarischen Initiativen zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität. Die von den drei Fraktionen geforderte Grundgesetzänderung zum Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender ist eine der Hauptforderungen des LSVD; ein Anliegen das inzwischen von weiten Teilen der Gesellschaft getragen wird.

Bislang hat das Gleichbehandlungsgebot Lesben und Schwulen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt. Nicht einmal die menschenrechtswidrige Verfolgung einvernehmlicher Homosexualität durch den § 175 StGB konnte das Grundgesetz verhindern, weil in Artikel 3 Absatz 3 das Merkmal der sexuellen Identität nicht genannt wird. Bis heute wirkt sich die fehlende Berücksichtigung negativ aus. Gerade der Gesetzgeber hat die Gelegenheit zur Ungleichbehandlung wiederholt genutzt. Von daher sind alle Einwände, eine Verfassungsänderung sei unnötig, fadenscheinig. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz klarstellt: Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist verfassungswidrig.

Wir fordern alle Fraktionen auf, sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz von Lesben und Schwulen stark zu machen. CDU/CSU und FDP sollten ihre Blockadehaltung aufgeben. Immerhin haben sich auch die von ihnen mitgetragenen Landesregierungen in Hamburg, im Saarland und in Thüringen im Bundesrat für eine entsprechende Initiative ausgesprochen.

3+ Für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz

LSVD-Bundespressestelle
Renate H. Rampf

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