Ansprechperson für LSBTTIQ* bei Staatsanwaltschaft Leipzig

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nun die erste staatsanwaltschaftliche Ansprechperson für LSBTTIQ* in Sachsen. Seit dem 1. Februar 2021 steht bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Staatsanwältin Mareen Klenke als Ansprechperson für LSBTTIQ* zur Verfügung.

Betroffene und Zeug*innen vorurteilsmotivierter Hasskriminalität gegen LSBTTIQ* können sich direkt und persönlich an die Ansprechperson wenden.

E-Mail: gemeinsam-gegen-hass@stal.justiz.sachsen.de
Telefon: 0341 2136 183

Die Ansprechperson nimmt Strafanzeigen auf, beantwortet Fragen zum Strafverfahren, vermittelt Betroffene und Hilfesuchende an die zuständigen Ermittlungsbeamt*innen der Polizeidirektion Leipzig und stellt Kontakt zu den Opferschutzbeauftragten der Polizeidirektion Leipzig sowie Hilfsorganisationen her.

Mit vorurteilsmotivierter Hasskriminalität sind alle Straftaten wie zum Beispiel Beleidigungen, Nötigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen gemeint, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität richten.

„Bei der Staatsanwaltschaft Leipzig werden grundsätzlich sämtliche Ermittlungsverfahren wegen Delikten, denen eine LSBTTIQ*-feindliche Motivation von Täter*innen zugrunde liegt, in einer Spezialabteilung geführt, in der sich besonders sensibilisierte Staatsanwält*innen mit den Ermittlungen befassen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Belangen der Opfer.

Jede Straftat, auch eine Beleidigung, wird ernst genommen. Abwertende Ausdrücke wie „Du Schwuchtel“ sind immer noch allzu präsent. Sie dürfen nicht einfach überhört werden, denn sie greifen Menschen wegen einer Eigenschaft an, die nach dem Werteverständnis unserer demokratischen Gesellschaft ebenso wenig Anlass für Herabsetzung geben darf, wie die Hautfarbe, Herkunft oder Glaubenszugehörigkeit. Beleidigungen, Bedrohungen und erst recht schwerere Straftaten, zum Beispiel Körperverletzungen zum Nachteil von LSBTTIQ* werden deshalb genauso wie rassistisch oder antisemitisch motivierte Straftaten als sogenannte politisch motivierte Kriminalität eingestuft und mit besonderem Augenmerk verfolgt. Die Täter*innen kennen ihre Opfer oftmals gar nicht persönlich. Sie wählen die Opfer meist lediglich als Vertreter*in einer Gruppe aus. Deshalb haben die Taten eine weit über den Kreis von Täter*in und Opfer hinausgehende Wirkung. Für viele Menschen, die mit ihrer sexueller Orientierung oder Identität in der Minderheit sind, ist das Risiko von Fremden im öffentlichen Raum aggressiv angegangen zu werden nach wie vor ein ständiger Begleiter. Derartige Straftaten bedrohen die Vielfalt in unserer Gesellschaft und damit einen Grundwert unserer Demokratie.“
(https://www.justiz.sachsen.de/stal/content/1715.htm)

Die Ansprechstelle für LSBTTIQ* bei der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde in Umsetzung des sächsischen Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen geschaffen. Studien zu Folge trauen sich queere* Menschen nur in den seltensten Fällen, gegen sie gerichtete Straftaten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Als Gründe hierfür werden auch mangelndes Vertrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und Angst vor Fragen sowie Schuldzuweisungen genannt. Die Ansprechperson bei der Staatsanwaltschaft Leipzig hat deshalb den Anspruch, Betroffenen mit der nötigen Sensibilität zu begegnen, Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens zu beantworten und auf diese Weise bestehende Hemmnisse bei der Kontaktaufnahme zu den Strafverfolgungsbehörden bzw. der Anzeigenerstattung abzubauen. Nur wenn sich Betroffene und Zeug*innen an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, können Straftaten aufgeklärt und Täter*innen verfolgt werden.

Die Ansprechperson der Staatsanwaltschaft Leipzig kooperiert zudem mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, wie beispielsweise dem RosaLinde Leipzig e.V., dem RAA Leipzig e.V., der Landesarbeitsgemeinschaft Queeres Netzwerk Sachsen e.V. und anderen zivilgesellschaftlichen Vereinen, da bekannt ist, dass Betroffene sich oft zunächst dorthin wenden und erst danach entscheiden, ob sie Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden aufnehmen.

Wir begrüßen diese Entwicklung bei der Staatsanwaltschaft sehr und hoffen, dass auch weitere Staatsanwaltschaften künftig Ansprechpersonen für queere* Menschen einrichten!

Bild von Björn Bielesch auf Pixabay