Teilnahmebedingungen für Stände

CSD Leipzig Straßenfest 2023

I. Allgemeines

Der Christopher Street Day (CSD) Leipzig ist eine kulturell-politische Veranstaltungsreihe, die durch das ehrenamtliche Engagement von Vereinen, Projekten, Initiativen, Parteien, Privatpersonen und Künstler:innen getragen, geplant und durchgeführt wird.

Der Leipziger CSD hat das Ziel, Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber queeren Menschen abzubauen und die Akzeptanz gegenüber unterschiedlichen Lebensweisen zu fördern.

Im Rahmen der Veranstaltungswoche veranstaltet der CSD Leipzig am 15.07.2023 ein politisches Straßenfest mit Bühnenprogramm auf dem Leipziger Augustusplatz.

II. Anmeldung

1. Verfahren / Aufwandsentschädigung

(1)     Zur Teilnahme am CSD-Straßenfest mit einem Stand ist ein Antrag erforderlich.

Hierzu stellt der CSD Leipzig (Veranstalter) ein digitales Antragsformular auf seiner Webseite bereit, welches für die Anmeldung verwendet werden muss.

(2)    Die Beantragung muss bis zum 13.06.2023 erfolgen.

(3)    Teilnehmen dürfen Vereine, Projekte, Initiativen, Gruppen etc., der queeren Community oder solche, die diese durch eindeutige und klar erkennbare Botschaften unterstützen (z.B. Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen/Konzerne, Behörden, Privatpersonen, Privatpersonengruppen, Gruppen, die dem Abbau von innerbetrieblicher Diskriminierung dienen).

Die Stände müssen mit dem CSD-Straßenfest in Zusammenhang stehen und die Ziele sowie Forderungen des Veranstalters und dessen Unvereinbarkeitserklärung unterstützen.

(4)    Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

(5)    Es ist nur eine Anmeldung und ein Stand pro in Absatz (3) bezeichneter Gruppierung zulässig. Anmeldungen von Parteiuntergruppierungen (z.B. LSBTIQ*-Arbeitsgruppen) oder eigenständigen parteinahen Jugendorganisationen zählen als Anmeldung für die gesamte Partei und schließen somit Anmeldungen weiterer Untergruppierungen derselben Partei aus. In diesem Fall darf der Stand gemeinschaftlich geteilt werden. Dies ist dem Veranstalter anzuzeigen.

(6)    Der Veranstalter bestätigt die Anmeldung ausschließlich via E-Mail.

(7)    Nach Eingang und Bearbeitung aller Anträge wird der Veranstalter einen Standplan erstellen, welcher allen Standbetreiber:innen zugesandt wird. Der Stand darf nur an der vom Veranstalter vorgesehenen Stelle aufgebaut werden.

2. Ablehnung & Ausschluss

(1)    Der Veranstalter kann den Antrag auf Teilnahme jederzeit ablehnen.

(2)    Der Veranstalter kann angemeldete Teilnehmende jederzeit vom CSD-Straßenfest ausschließen. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn sich die Teilnehmenden nicht an die vorliegenden Bedingungen halten oder sich Gründe ergeben nach welchen die geplante Teilnahme dem Versammlungszweck und/oder Versammlungscharakter nicht entspricht oder mit dem Leitbild und/oder mit der Unvereinbarkeitserklärung des CSD Leipzig nicht vereinbar ist. Zur Sicherstellung und zum Schutz des CSD als diskriminierungsfreien Raum, können nur Stände von Parteien zugelassen werden, deren parlamentarische/programmatische Arbeit dem nicht zuwiderläuft. Die Teilnahme rechtsextremer, völkisch-nationaler und/oder antidemokratischer Parteien, sowie solcher Parteien welche Personen mit rechtsextremer, völkisch-nationaler und/oder antidemokratischer Gesinnung in ihren Führungsebenen dulden, ist ausgeschlossen.

(3)    Im Falle des Ausschlusses werden die in Erwartung der Teilnahme getätigten Aufwendungen des:der Abgelehnten durch den Veranstalter nicht ersetzt.

III. Teilnahmebedingungen

1. Werbung/Darstellung

(1)    Die Gestaltung des Standes muss mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen und darf keinen gewerblichen Charakter haben.

(2)    Insbesondere darf die Gestaltung keinen Rassismus, Sexismus, Klassismus, keine Fremden-, Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit, nationalistische, antisemitische, anti-demokratische, anti-emanzipatorische Ideologien, Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Beeinträchtigung, und/oder weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Wort und/oder Bild enthalten. Es gilt die Werbeleitlinie des CSD Leipzig.

Dies gilt ebenfalls für die Bekleidung der Standbetreuenden, sowie für die zu verteilenden Werbemittel.

(3)    Kommerzielle Werbung Dritter am Stand ist untersagt.

(4)    Der Verkauf von Waren, der Ausschank von Getränken oder anderweitige gewerbliche Tätigkeiten (kommerzieller Stand) ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Veranstalters untersagt.

(5)    Jegliche Form der Beschallung, egal ob musikalischer oder sprachlicher Art, ist untersagt.

2. Ablauf am Veranstaltungstag

(1)    Das Straßenfest findet von 11:30 bis 20:00 Uhr statt. Die Kundgebung findet von 11:30 – 13:00 Uhr statt, die Demo beginnt anschließend um 13:00 Uhr. Das Bühnenprogramm startet nach Beendigung der CSD-Demo, ca. 16:00 Uhr und endet voraussichtlich 20:00 Uhr. Vorher wird der Platz mit Musik beschallt. Es finden außerdem Soundchecks der Künstler:innen statt.

Für Verpflegung ist durch diverse Gastronomiestände gesorgt. In der Mitte des Platzes sind Sitzmöglichkeiten aufgestellt.

(2)    Der Aufbau des Standes ist ab 09:00 Uhr auf der vom Veranstalter zugewiesenen Fläche möglich.

(3)    Der Abbau soll nicht vor 19:00 Uhr erfolgen.

(4)    Jeder Stand bekommt nach Bedarfsmeldung vom Veranstalter eine Bierzeltgarnitur (1 Tisch + 2 Bänke) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nach Abbau sind diese grob gereinigt (soweit notwendig) an einem Ort abzulegen, der bei Übergabe der Garnitur festgelegt wird.

Im Fall, dass die gesamte Garnitur oder einzelne Teile grobe Beschädigungen aufweisen oder verlustig gegangen sind, kann der Veranstalter ein Strafgeld von bis zu 100,00 EUR für die Reparatur oder den Ersatz der Garnitur auferlegen.

(5)    Der Veranstalter stellt auf Anfrage Strom über mindestens zwei auf dem Platz befindliche Baustromverteilerschränke. Verlängerungskabel (Kabeltrommel) sind selbst mitzubringen. Außerdem stellt der Veranstalter auf Anfrage Wasser, zapfbar an einem Standrohr, zur Verfügung.

(6)    Für die Entsorgung gegebenenfalls anfallenden Mülls ist jeder Stand selbst verantwortlich.

(7)    Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Maßnahmen zum Infektionsschutz sind einzuhalten. Sofern der Veranstalter ein Hygienekonzept vorgibt ist auch dieses einzuhalten.

(8)    Der Veranstalter bestimmt eine Ansprechperson für Rückfragen.

IV. Gebühren

Die Teilnahme ist für alle nicht-kommerziellen Stände mit Ausnahme der Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts kostenfrei. Um eine freiwillige Spende wird gebeten. Die Aufwandsentschädigung für kommerzielle Stände sowie Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts wird auf Anfrage mitgeteilt.

V. Absage

Sollte das Straßenfest von der Versammlungsbehörde oder anderen öffentlichen Stellen nicht genehmigt werden oder aus anderen Gründen, insbesondere aus pandemischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, abgesagt werden müssen, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. 

Stand: 15.03.2023

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