Werbeleitlinie

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Die Finanzierung des CSD Leipzig stützt sich unter anderem auf den Verkauf von Werbeflächen wie Webbanner, Anzeigen im Programmheft, oder Bauzaunwerbung beim Straßenfest. Um hierbei den politischen Anspruch und Souveränität beizubehalten, legte das CSD-Plenum als basisdemokratische Grundstruktur des CSD Leipzig folgende Werberichtlinie fest, zu deren Einhaltung sich Werbepartner:innen des CSD Leipzig verpflichten:

  1. Werbung muss inhaltlich mit dem Forderungskatalog des CSD Leipzig und der Unvereinbarkeitserklärung des CSD Leipzig im Einklang stehen.
  1. Die Werbung darf insbesondere keinen Rassismus, Sexismus, Klassismus, keine Fremden-, Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit, nationalistische, antisemitische, antidemokratische, anti-emanzipatorische Ideologien, Feindlichkeit gegen über Menschen mit Beeinträchtigung und/oder weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit enthalten.
  1. Werbematerialien sind den Veranstalter:innen zwei Wochen vor der Verwendung anzuzeigen. Die Veranstalter:innen können die Werbung mit Begründung untersagen.

Um sexistische Werbung zu vermeiden, hat die Stadt Leipzig einen Kriterienkatalog erstellt, mit dessen Hilfe sexistische Darstellungen und Aussagen identifiziert werden können. Wir empfehlen unseren Werbepartner:innen diesen Katalog bei der Gestaltung ihrer Werbung zu nutzen.