Die Organisationsstruktur des Christopher-Street-Day Leipzig versteht sich als ehrenamtliches, basisdemokratisches und offenes Plenum mit Koordinierung durch das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Leipzig. Die jährliche Finanzierung dieses etablierten Protest- und Aktionstages stützt sich unteranderem auf den Verkauf von Werbeflächen (Webbanner/Programmheft-Anzeigen/Bauzaunwerbung u.a.). Um hierbei den politischen Anspruch und Souveränität bei zu behalten, legt der CSD hiermit folgende Werberichtlinie fest, zu welcher sich zukünftige Werbende verpflichten.
- Werbung muss inhaltlich mit dem Forderungskatalog des CSD Leipzig und der Unvereinbarkeitserklärung des CSD Leipzig im Einklang stehen.
- Die Werbung darf insbesondere keinen Rassismus, Sexismus, Klassismus, keine Fremden-, Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit, nationalistische, antisemitische, antidemokratische, anti-emanzipatorische Ideologien, Feindlichkeit gegen über Menschen mit Beeinträchtigung und/oder weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit enthalten.
- Werbematerialien sind den Veranstalter:innen zwei Wochen vor der Verwendung anzuzeigen. Die Veranstalter:innen kann die Werbung mit Begründung untersagen.
Fragen oder Anmerkungen? Dann schreib uns!