Werbeleitlinie

Die Organisationsstruktur des Christopher-Street-Day Leipzig versteht sich als ehrenamtliches, basisdemokratisches und offenes Plenum mit Koordinierung durch das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Leipzig. Die jährliche Finanzierung dieses etablierten Protest- und Aktionstages stützt sich unteranderem auf den Verkauf von Werbeflächen (Webbanner/Programmheft-Anzeigen/Bauzaunwerbung u.a.). Um hierbei den politischen Anspruch und Souveränität bei zu behalten, legt der CSD hiermit folgende Werberichtlinie fest, zu welcher sich zukünftige Werbende verpflichten.

  1. Werbung muss inhaltlich mit dem Forderungskatalog des CSD Leipzig und der Unvereinbarkeitserklärung des CSD Leipzig im Einklang stehen.
  1. Die Werbung darf insbesondere keinen Rassismus, Sexismus, Klassismus, keine Fremden-, Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit, nationalistische, antisemitische, antidemokratische, anti-emanzipatorische Ideologien, Feindlichkeit gegen über Menschen mit Beeinträchtigung und/oder weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit enthalten.
  1. Werbematerialien sind den Veranstalter:innen zwei Wochen vor der Verwendung anzuzeigen. Die Veranstalter:innen kann die Werbung mit Begründung untersagen.

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